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Krankheitsbilder

Die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) in der Orthopädie

A female podiatrist examines a female patient's foot x-ray. The doctor and patient are looking at the x-ray images help up against the window.

Unter dem Oberbegriff IGEL (Individuelle Gesundheitsleistung) versteht man mehr als 70 ärztliche Leistungen und Therapieformen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Obwohl viele dieser Leistungen ärztlich empfehlenswert und medizinisch sinnvoll sind, können sie nicht zulasten der GKV abgerechnet werden, sondern müssen vom Patienten privat bezahlt werden. Erbringt ein in eigener Praxis niedergelassener Arzt diese Leistungen, so gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dr. Ralf Bender aus Dreieich hat für Orthopress einmal festgehalten, wie sich der medizinische Leistungskatalog heute zusammensetzt:

Das solidarisch finanzierte Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland stößt bereits seit Jahren an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Zwar erhält man als gesetzlich krankenversicherter Patient weiterhin alle notwendigen ärztlichen Leistungen, diese jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorlagen. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Bezahlt wird von den gesetzlichen Krankenkassen hierfür quartalsmäßig ein Pauschalbetrag, egal wie häufig und wie viel Leistung ein Patient in Anspruch nehmen muss.

Nach Verabschiedung der so genannten IGEL-Liste im März 1998 durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die ärztlichen Berufsverbände wurde endlich für Patient und Arzt Klarheit und Transparenz darüber geschaffen, welche ärztlichen Leistungen und Therapieformen nicht Bestandteil des Leistungsrahmens der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Im Fachbereich Orthopädie zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen:

• Vorsorgeuntersuchungen wie fachbezogene Gesundheitschecks auf Wunsch des Patienten

• Sportmedizinische Beratungen und Fitness-Tests

• Eignungsuntersuchungen (z.B. für Reisen, Tauchsport, Flugtauglichkeit)

• Berufseingangsuntersuchungen

• Ernährungsberatungen

• Ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärztlichen Pflichten (z.B. Bescheinigungen für Kindergarten, Schule, Sportverein oder bei Reiserücktritt)

• Alternative Heilverfahren, wie z.B. die Akupunktur bei Schmerzbehandlung

 

Des Weiteren zählen viele neuartige Untersuchungs- und Behandlungsformen in der Orthopädie zu den so genannten Wunschleistungen, die nicht über die Chipkarte in Anspruch genommen werden dürfen. Zu nennen sind hier insbesondere die

 • Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) zur Früherkennung der Osteoporose

• Isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik und -therapie zur Rehabilitation nach Sportverletzungen und orthopä­disch/traumatologischen Operationen

• Stoßwellentherapie bei degenerativen orthopädischen Erkrankungen

• Injektionen eines nicht zulasten der GKV verordnungsfähigen Arzneimittels auf Wunsch des Patienten

Die hierbei in der Orthopädie am häufigsten nachgefragten Präparate stellen knorpelschützende Substanzen aus der Gruppe der Hyaluronsäuren dar, die zunehmend mit großem Erfolg in der Therapie der posttraumatischen Knorpelerkrankungen und der Arthrose angewendet werden. Auch innovative Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der intraartikulären Hyaluronsäure-Therapie, wie das aus synthetisch quervernetztem Hylan A und Hylan B bestehende Synvisc®, sind momentan nicht über die GKV abrechenbar.

Der IGEL-Katalog ist dabei jedoch nicht als Werbeinstrument oder Zusatzverdienstmöglichkeit des Arztes zu sehen, wie einige Krankenkassen die Versicherten glauben machen wollen. Im Gegenteil schafft der eine Transparenz für die Leistungen, die außerhalb der Zuständigkeit der GKV liegen, und stärkt somit den Solidaritätsgedanken durch Vermeidung einer unsolidarischen Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung. Die IGEL-Liste stellt damit einen wesentlichen Baustein zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Versicherungsbeiträge dar und stärkt die gesetzlichen Krankenkassen bei ihren künftigen Aufgaben in der notwendigen Krankenversorgung.

Ein Archivbeitrag* aus ORTHOpress 2 | 2001

*Archivbeiträge spiegeln den Stand zur Zeit der Erstveröffentlichung wieder. Die aktuelle Einschätzung des Sachverhalts kann durch Erfahrungszuwachs, allgemeinen Fortschritt und zwischenzeitlich gewonnene Erkenntnisse abweichen.