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Krankheitsbilder

Arthrose als Berufskrankheit

Berufskrankheit
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Viele Berufe sind mit einseitigen körperlichen Belastungen verbunden – die Sekretärin, die stundenlang am Computer sitzt, der Chirurg, der vornübergebeugt am Operationstisch steht, oder der Pflasterer, der einen großen Teil seiner Arbeitszeit auf den Knien verbringt. Dies kann auf die Dauer schädlich für die Gelenke sein, denn durch die mangelnde Bewegung verlangsamt sich der Stoffwechsel, sodass der Gelenkknorpel nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt wird. 

Krank durch die Arbeit Zu den Berufsgruppen, die häufig von Arthrose betroffen sind, gehören Handwerker, Sportler, Büromitarbeiter sowie Pflegepersonal. Tätigkeiten, die im Knien, in der Hocke, im Fersensitz oder im Kriechen ausgeführt werden, können z. B. eine Gonarthrose, einen Verschleiß des Kniegelenks, hervorrufen, da sie zu einer erhöhten Druckkraft auf den Gelenkknorpel führen. Oft tritt das Leiden bei Gärtnern, Fliesenlegern, Installateuren, Dachdeckern oder Malern auf. Voraussetzung für die Diagnose der Gonarthrose als Berufskrankheit sind chronische Kniegelenkbeschwerden, eine eingeschränkte Streckung oder Beugung im Kniegelenk sowie eine röntgenologische Diagnose.

Büromitarbeiter leiden häufig unter arthrotischen Veränderungen an den Händen, da sie täglich viel am PC tippen. Sehnenscheidenentzündungen, die im Verlauf des Arbeitslebens auftreten können, deuten bereits auf eine ungünstige Arbeitshaltung hin. Arthrose ergibt sich jedoch aus der jahrelangen Abnutzung der Finger- und Handgelenke und manifestiert sich erst im Laufe der Jahre. 

Bewegung gegen den Verschleiß Die wichtigste Maßnahme einer Arthrose vorzubeugen, ist körperliche Aktivität (ohne Überlastung). Auf diese Weise werden Abfallprodukte aus den Zellen abtransportiert, Muskeln trainiert und die Gelenkknorpel mit Nährstoffen versorgt. Personen, die sitzende oder stehende einseitige berufliche Tätigkeiten ausführen, sollten folgendermaßen für einen Ausgleich sorgen:

  • beim Telefonieren umhergehen
    statt sitzen
  • lange Phasen in derselben
    Haltung vermeiden
  • die Treppe nehmen, nicht den Aufzug
  • Bewegung in der Mittagspause (z. B. ein Spaziergang)
  • einfache Übungen am Arbeitsplatz

Verzeichnis der BKV In der von der Bundesregierung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV) befindet sich eine Liste, in der Berufskrankheiten aufgezählt und einer Nummer zugeordnet sind. Die Zusammenstellung enthält ausschließlich Krankheiten, welche nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. D.h., die berufliche Tätigkeit muss eindeutig den eingetretenen Gesundheitsschaden verursacht haben. 

Positive Bewertung

Eine Anerkennung geht häufig mit umfangreichen Ermittlungen einher, die teilweise weit in die Vergangenheit zurückreichen können. Oft wird eine Arthrose als Berufskrankheit nicht anerkannt, weil dies weitreichende finanzielle Konsequenzen für die gesetzlichen Unfallversicherungen sowie für die betroffenen Berufsgenossenschaften hätte. Ein Urteil aus dem Jahre 2011 gibt Erkrankten Hoffnung: Das Sozialgericht Heilbronn erkannte die Arthrose eines Estrichlegers als eine beruflich bedingte Schädigung an. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte dies aufgrund von Übergewicht und wegen einer Gelenkfehlstellung des Arbeitnehmers zwar abgelehnt, jedoch entschieden die Richter, dass nach nahezu 30 Jahren und somit mehr als 30.000 Stunden kniebelastender Arbeit weitere, die Krankheit fördernde Faktoren zu vernachlässigen sind (Urteil vom 14.12.2011).

Was ist zu tun?

Wer an Arthrose leidet, sollte mit seinem Arzt besprechen, ob es sich gegebenenfalls um eine Berufskrankheit handeln kann. Ist dies der Fall, muss eine entsprechende Meldung an die Berufsgenossenschaft oder den Unfallversicherungsträger gemacht werden; Betriebs- oder Personalrat können bei dem Prozess um Mithilfe gebeten werden. Fällt der Bescheid negativ aus, ist es möglich, dagegen Widerspruch einzulegen. Weitere Informationen sind bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (www.dguv.de) unter dem Punkt „Leistungsgrundsätze“ erhältlich.

von Martina Görz

aus ORTHOpress 3/15

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Fragen und Antworten

Wird Arthrose als Berufskrankheit anerkannt?

Bei manchen Tätigkeiten, die mit einer hohen Kniebelastung einhergehen, kann eine Arthrose eventuell als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies ist aber immer im Einzelfall zu klären.

Was versteht man unter einer Berufskrankheit?

Als Berufskrankheit gilt eine Krankheit, wenn sie durch eine berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Sie muss aber zudem als Brufskrankheit anerkannt und definiert sein.

Welche Beschwerden hat man bei Arthrose?

Bei einer Arthrose schmerzt das betroffene Gelenk anfangs meist bei Bewegung, in späteren Stadien auch im Ruhezustand. Dadurch kommt es auch zu Bewegungseinschränkungen.