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130 Jahre Prof. Dr. W. C. Röntgen

seegenschmiedt portrait klein

Lieber Herr Prof. Dr. W. C. Röntgen

Heute schreibe ich mit Dir einen Brief an alle Patienten und ärztlichen Kollegen, denen Du durch Deine einzigartige Entdeckung der Röntgenstahlen am 8. November 1895 in Würzburg – also vor genau 130 Jahren – so großartig mit der Diagnostischen Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie bis heute vielfältig geholfen hast. Nicht nur Bilder, nein, auch Schmerzlinderung, sind durch deine Strahlen möglich! Diese X-Strahlen, von da an Röntgenstrahlen genannte Errungenschaft, läutete eine neue Ära der Medizin mit nie da gewesenen diagnostischen Möglichkeiten ein: Ohne Deine bahnbrechende Entdeckung gäbe es heute wohl weder die Strahlen noch die Nuklearmedizin.

Nur zwei Jahre nach der Entdeckung stellte sich heraus, dass Röntgenstrahlen auch zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden können: Ihre schmerzstillende Wirkung wurde bald erfolgreich klinisch eingesetzt, schon 1920 konnten dank technischer Fortschritte immer tiefer gelegene Körperregionen behandelt werden. Das Verfahren wurde fortan Orthovolttherapie, auch „Röntgenreizbestrahlung“, genannt. Sie deckt zahlreiche Einsatzgebiete verschiedener medizinischer Disziplinen ab und die Kosten werden bei entsprechender Indikation von allen Krankenkassen übernommen:

In der ORTHOPÄDIE und SCHMERZTHERAPIE verschafft die Röntgenreizbestrahlung mit einem Orthovoltgerät rund 60 bis 80 Prozent der Patient*innen eine vollständige und nachhaltige Linderung schmerzhafter Gelenke und Weichteile. Dazu zählen unter anderem Schmerzen wegen akuter und chronischer Osteoarthritis, bei Tendinitis an Sehnenansätzen, Bursitis der Schleimbeutel, bei geschädigten Weichteilen, Muskeln (Myositis) oder nach Trauma.

In der HAND-, FUSS und PLASTISCHEN CHIRURGIE können insbesondere Patient:innen mit ästhetisch störenden oder unkontrolliert wachsenden Gewebewucherungen und Narben am Körper (z. B. Keloide) hoffen: Mit der Orthovolttherapie können sie vorbeugend oder ergänzend zur Operation behandelt werden, ebenso wie die aus unbekannter Ursache auftretenden Knoten und Stränge bei Morbus Dupuytren (Handfläche), M. Garrod (Finger), M. Ledderhose (Fußsohle) und bei Morbus Peyronie (am Penis).

In der DERMATOLOGIE ergänzt die Röntgenreizbestrahlung die Therapie bei gut und bösartigen Erkrankungen von Haut und Unterhaut. Je nach Ausgangssituation sprechen 50 bis 90 Prozent der Patient*innen auf diese Methode an. Zur Behandlung maligner Tumore werden Röntgenstrahlen mit gewebeabtötender Dosis verwendet, doch bei den meisten Indikationen ist die nötige Strahlendosis wesentlich geringer. Die niedrig dosierte Strahlung verlangsamt die Ausschüttung der Botenstoffe (Zytokinen) und Aktivität der weißen Blutkörperchen, wodurch der Entzündungsprozess bzw. die überschießende Gewebebildung, reguliert wird.

Rund 100.000 Patient:innen werden in Deutschland derzeit wegen gutartiger Erkrankungen mit Orthovolt oder höher energetischen Strahlen bestrahlt, Tendenz steigend. In der Regel erfolgt die Überweisung zur Strahlentherapie nach erfolgloser Vorbehandlung über Haus und/oder Fachärzt:innen der Orthopädie, Dermatologie oder Schmerztherapie. Ist die erste Bestrahlungsserie von 4 bis 8 Sitzungen nicht ausreichend, kann sie 1 bis 2 Mal wiederholt werden, gegebenenfalls mit angepasster Dosis.

Die Strahlentherapie und Radiologie – mit ORTHOVOLT-Geräten vor Ort – wünschen Ihnen ein gutes Ansprechen und einen langfristigen Erfolg bei der „Röntgenreizbestrahlung!“

Ihr Prof. Dr. M. Heinrich Seegenschmiedt,

dankbar für Deine Erfindung, Prof. Röntgen